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Motorflugausbildung

Die Ausbildung zum Motorflugzeugführer kann über zwei Wege erfolgen:

  1. Ausbildung nach Abschluß der Ausbildung zum Segelflugpiloten (PPL-C-Inhaber)
  2. Ausbildung ohne vorherige Flugausbildung (PPL-A mit Klassenberchtigung TMG)

Im ersten Fall handelt es sich um eine Zusatzausbildung für Segelflugzeugführer, die entweder Segelflugzeuge mit Klapptriebwerk (Startberechtigung E – Eigenstart) oder Touringmotorsegler, d.h. Motorsegler mit fest eingebautem Triebwerk (Klassenberechtigung TMG – Touring-Motorsegler) fliegen möchten. In beiden Fällen wird der schon vorhandene PPL-C durch eine einfache praktische und theoretische Ausbildung im Verein ergänzt. Die Klassenberechtigung TMG muß durch eine abschließende theoretische und praktische Prüfung erreicht werden.

Im zweiten Fall kann die Motorseglerausbildung auch für Flugbegeisterte ohne vorherige Flugausbildung erfolgen. Der PPL-A mit Klassenberechtigung TMG ist dann das Ausbildungsziel. Die Ausbildung im Motorflug kann ab dem 17. Lebensjahr begonnen werden. Zum Ausbildungsbeginn werden folgende Unterlagen benötigt:

Ab dem Beginn der Ausbildung muss desweiteren ein Flugbuch und ein Ausbildungsnachweis geführt werden. Diese sind ebenfalls im Verein erhältlich.

Ausbildungsumfang

Die theoretische Ausbildung wird von ehrenamtlichen Fluglehreren oder Vereinsmitgliedern durchgeführt. Vorgeschrieben sind innerhalb eines Zeitraumes von einem 1 Jahr nach Beginn der Ausbildung theoretischer Unterricht in folgenden Fächern: Aerodynamik, Technik/Flugmechanik inklusive Triebwerkskunde, Luftrecht, Navigation inklusive Funknavigation, Instrumentenflugeinweisung, Meteorologie, Verhalten in besonderen Fällen, und menschliches Leistungsvermögen. Die Funksprechausbildung für den Luftfunkverkehr wird außerhalb des Vereins nach Absprache organisiert.

Die praktische Ausbildung erfolgt durch ehrenamtliche Fluglehrer des Vereines. Folgende fliegerische Erfahrung ist vor der Anmeldung zur praktischen Prüfung nachzuweisen:

Der erste Alleinflug findet im allgemeinen nach 80 bis 100 Schulstarts und -landungen statt. Die dazu benötigte Zeit beträgt etwa 3 bis 6 Monate. Die Schulung wird individuell mit den Fluglehrern abgestimmt und kann wochentags und am Wochenende stattfinden.
Der Gesetzgeber schreibt vor, daß die theoretische Prüfung 1 Jahr nach Ausbildungsbeginn und die praktische Prüfung maximal 2 Jahre nach der theoretischen Prüfung erfolgen muß. Voraussetzung für eine erfolgreiche und zügige Ausbildung ist eine regelmäßige Teilnahme am Flugbetrieb im Sommer und am theoretischen Unterricht im Winter. Zur Prüfung müssen auch Paßbilder und Nachweis über die Sofortmaßnahmen am Unfallort nachgewiesen werden. Näheres erfahren Sie im Laufe der Ausbildung.